Dark Witches MC Germany
Auszüge aus unserer Clubsatzung / unserem Regelwerk
Dark Witches MC Germany

1 Teil unserer Gemeinschaft kann nur werden, wer ein Motorrad mit mindestens 500 ccm besitzt, fahren kann und das auch tut.

2 Es gibt keinen festgelegten Vorstand. Solange der Club eine gewisse Größe nicht erreicht hat, wird er von seinen Memberinnen geleitet.

3 Neumitglieder/Anwärterinnen nehmen über eine unbestimmte Zeit als Hangeround am Clubleben teil und sind entsprechend gekennzeichnet.

4 Einer Prospectzeit müssen mindestens 75 % der Vollmemberinnen zustimmen. Gekennzeichnet sind diese nur durch die Schriftzüge Dark Witches MC Germany auf der Rückseite ihrer Kutte. Nach Frühestens 9 Monaten kann eine Prospect mit 100 % der Stimmen der Vollmemberinnen ihr Centerpatch erhalten. Vorzugsweise wird es überreicht in der Walpurgisnacht oder zum Jahrestag des Clubs.

5 Maximal 2 Probanden können als Prospect gleichzeitig laufen. Erst wenn eine davon Memberin wird, kann eine neue Prospect nachrücken.

6 Jeder, der den Club verlässt, ist verpflichtet sämtliche Abzeichen und Kleidung mit Abzeichen sowie das Colour ohne finanzielle Entschädigung an den Club zurückzugeben.
Nach einer Memberzeit von 5 Jahren bleibt das Colour im Besitz der Exmemberin. Es darf jedoch nicht mehr in der Öffentlichkeit getragen werden.

7 Grob fahrlässiges Verhalten einer Memberin kann zur Entfernung des Centerpatch auf unbestimmte Zeit oder auch zum Ausschluss führen.